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Die Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine wichtige Komponente des Humanitären Völkerrechts.

1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus historischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar. Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle, die erstmals Regeln zum Umgang mit Kombattanten in den Kontext der Genfer Konventionen integrieren. 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll zur Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens beschlossen.

Depositarstaat der Genfer Konventionen ist die Schweiz, Vertragsparteien können nur Staaten werden. Derzeit sind 194 Länder den Genfer Abkommen von 1949 und 166 beziehungsweise 162 Staaten den Zusatzprotokollen I und II von 1977 beigetreten. Das einzige explizit im Humanitären Völkerrecht benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).



Genfer Abkommen I
Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde.
 
Genfer Abkommen II
Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See.
 
Genfer Abkommen III
Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
 
Genfer Abkommen IV
Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
 
Protokoll I
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte.
 
Protokoll II
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte.

 
Quelle: Die Genfer Konventionen
 
Anerkannte Schutz­zei­chen der Genfer Kon­vent­io­nen
Ursprüngliches Schutz- und Kennzeichen des Roten Kreuzes. Zu Ehren von Henry Dunant wurde die Umkehrung der Schweizer Flagge verwendet.

1876-1878 verwendete das Osmanische Reich den Roten Halbmond, da die türkische Regierung der Meinung war, das das Kreuz das religiöse Empfinden Ihrer Soldaten verletzen würde. Der rote Halbmond wurde 1929 als gleichwertiges Zeichen vom IKRK anerkannt.

Um zu verhindern, dass es weltweit unzählige verschiedene Schutzzeichen gibt, wurde 2002 der rote Kristall eingeführt. Alle Rot-Kreuz Gesellschaften, die aus religiösen Gründen weder Rot-Kreuz noch Halbmond verwenden wollen, werden mit dem Roten Kristall gekennzeichnet.

Der Iran verwendete von 1924 bis 1980 einen Roten Löwen mit roter Sonne in Anlehnung an die alte Flagge und das alte Wappen des Irans unter der Herrschaft des Schahs. Die formale Anerkennung als Schutzzeichen erfolgte 1929 gemeinsam mit dem Roten Halbmond durch die Überarbeitung der Genfer Konventionen. Trotz des Wechsels zum Roten Halbmond im Jahr 1980 behält sich der Iran weiterhin ausdrücklich das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit roter Sonne vor, der deshalb weiterhin den Status eines offiziell anerkannten Schutzzeichens besitzt.Die Anerkennung des Symbols wurde in den Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 bekräftigt.